Dienst­ver­schie­bungs­ge­such

Es besteht für alle Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) die gesetzliche Einrückungspflicht gemäss Aufgebot.

Falls sich aus einem zwingenden Grund eine Dienstverschiebung oder ein Urlaub aufdrängt, muss der/die AdZS ein schriftliches Gesuch (mittels diesem Online-Formular) mit den entsprechenden Beilagen (z. B. Prüfungsbestätigung) vor dem Dienstanlass an die Zivilschutzstelle einreichen. Von Arbeitgebern eingereichte Gesuche werden nicht akzeptiert. Ist ein vorhergehendes Gesuch abgelehnt worden, kann ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht werden.

In den drei Fällen gelten folgende Fristen für die Einreichung des Gesuchs:

  • Dienstverschiebung (ganzer Anlass): mindestens 3 Wochen (21 Tage) vorher
  • In begründeten, unvorhersehbaren Fällen (Notfällen) kann ein Gesuch auch kurzfristiger eingereicht werden. Dies gilt nur in absoluten Ausnahmefällen.